Waffen im Museum

ZSH-im Militärhistorisches Museum der Bundeswehr in Dresden

Heute sind wir im Militärhistorisches Museum der Bundeswehr in Dresden bei einer Tagung zum Thema WAFFEN IM MUSEUM – SICHER BEWAHREN UND IM KONTEXT PRÄSENTIEREN. Zu Beginn informiert Frau Katja Hartmann, Leiterin des Sachgebietes Handwaffen im MHM über  „Waffen in Museum. Sammeln, Bewahren und Ausstellen im Rahmen der waffengesetzlichen Regelungen“.  Sowohl die Bauart als auch die Herstellungsperiode entscheiden darüber, ob mehr oder weniger gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind. Für das angereiste Fachpublikum, viele von kleineren Museen Sachsen, stellt sich die Waffen-Frage als eine diffizile Problematik heraus. Manche Einrichtungen verfügen über alte Bestände an Waffen, die vor langer Zeit restauriert worden sind, die zum Teil noch funktionsfähig sind, für deren Besitz zuständige Museumsmitarbeiter Berechtigungen haben müssen. Aber was muss getan werden, wenn der oder die Betreffende in Rente gehen? Ist eine Waffenbesitzkarte nötig oder nicht?

Dr. Lutz Strobach, Leiter der Restaurierung des MHM, gab Einblicke in den sach- und fachgerechten Umgang mit angejahrtem und angegangenem Museumsgut. Dabei zeigte er auch Beispiele von Verirrungen auf dem Gebiet der Restaurierungen in vergangenen Epochen. Nicht alles was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll.

Über das „Das Waffengesetz und seine Auswirkungen auf die Museen“ informierte Sven Kipping, Sachgebietsleiter Besondere Sicherheitsangelegenheiten der Landeshauptstadt Dresden. Kipping zeigte sich hilfsbereit und verwies auch darauf, dass sich auch die kleinen Museen mit Anfragen an die Ordnungsämter oder an die Polizei wenden könnten, wenn sie Unsicherheiten um Umgang mit ihren musealen Waffenbeständen haben. Die waffenrechtlichen Bestimmungen zielen vor alle auf den privaten Waffenbesitz; spezielle Regelungen für Museen gibt es nicht. Die Gesetzestexte beantworten nicht alle Fragen; vieles liegt im Ermessensspielraum der Behörden. Hier ist Kooperationswille gefragt. Herr Kipping macht deutlich, welche Folgen die für Ende 2019 erwartete Novellierung des Waffengesetzes für Museen haben wird.

Nach der Mittagspause führen Frau Hartmann und Herr Dr. Stohbach durch ausgewählte Bereiche der Dauerausstellung des MHM. Anhand diverser Beispiele für das Präsentieren von Waffen aus unterschiedlichen Epochen in den Vitrinen der Ausstellung erläutern sie geeignete Präsentationsformen und Lösungen für die Sicherung von Waffen-Exponaten gegen Verschmutzung, Beschädigung und Diebstahl. Anhand der realen Präsentation ergibt sich hierbei die Möglichkeit zur Diskussion über verschiedene Wege des adäquaten Umgangs mit Waffen im Museum.